Fragen und Antworten

Viele Fragen lassen sich schnell beantworten.
Vielleicht ist die Lösung Ihres Problems nur einen Klick entfernt.

Beginn Ihres Mietverhältnisses

Kautionseinzahlung

Die Einzahlung der Kaution erfolgt auf ein separates Kautionskonto bei der DKB (Deutsche Kreditbank). Mit den Mietvertragsunterlagen erhalten Sie einen Zahlschein mit der entsprechenden Kontoverbindung. Sollte Ihnen der Zahlschein nicht mehr vorliegen, kontaktieren Sie uns gern.
Bitte überweisen Sie rechtzeitig vor dem Übergabetermin die Mietersicherheit auf das für Sie eingerichtete Konto.

Wichtig! Bitte haben Sie Verständnis, dass zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der Kautionsbetrag auf dem Kautionskonto eingegangen sein muss. Ein Einzahlungsbeleg von Ihnen ist leider nicht ausreichend.

Nutzen Sie das Kautionskonto nur für die Zahlung Ihrer Mietsicherheit. Die monatlichen Mietzahlungen überweisen Sie bitte, falls Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, auf das Konto, welches Ihnen in Ihrem Mietvertrag genannt wird.

Informationen zu Ihrer Barkaution

Ihre Barkaution wird von uns nach den gesetzlichen Vorgaben bei der DKB (Deutsche Kreditbank) angelegt. Hier wird für jeden Mieter ein Kautionskonto auf den Namen des Mieters angelegt.

Gesund Wohnen – durch richtiges Lüften

Neubauten bzw. sanierte Gebäude sind heute “dichter” als früher. Gummidichtungen in Fenstern wie Türen und effektiver Wärmeschutz verhindern eine unfreiwillige Lüftung. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat zu diesem Thema eine ausführliche und sehr verständliche Broschüre erarbeitet.

Sie zeigt auf, wie Sie mit einem richtigen Lüftungs- und Heizverhalten sowie der Stellung der Möbel:

  • eine hohe Luftqualität erreichen,
  • Schimmelpilzbefall vermeiden,
  • ein gesundes Wohnklima schaffen,
  • die Bausubstanz erhalten
  • und Heizkosten sparen.

Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die Broschüre. Es lohnt sich!

Meldegesetz-Wohnungsgeberbestätigung

Bei der Übergabe Ihrer Wohnung wird Ihnen die Meldegesetz-Wohnungsgeberbestätigung ausgehändigt. Diese ist seit dem 01.11.2015 zur An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes bei den Meldebehörden vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich nur den Einzug und nicht bereits den Abschluss des Mietvertrages bestätigen können.

In der Wohnungsgeberbestätigung sind alle uns bekannten meldepflichtigen Personen aufgeführt. Wichtig ist, dass Sie uns bei Mietvertragsabschluss die Daten aller zukünftigen Bewohner der Wohnung aufgeben, nur dann können wir diese auch in der Wohnungsgeberbestätigung aufführen.

Während der Laufzeit Ihres Mietverhältnisses

Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnungen

Die jährliche Nebenkostenabrechnung für Ihre Wohnung wird innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt und an Sie übersandt. Unser Ziel ist es, die Nebenkostenabrechnung in einem Zeitraum von 10 Monaten zu erstellen. Leider ist das jedoch aus verschiedenen Gründen in Einzelfällen nicht immer möglich.

Sie sind ehemaliger Mieter und möchten zeitnah Ihre Abrechnung?

Eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen für einzelne Mietparteien, die innerhalb eines Jahres ausgezogen sind, ist leider nicht möglich. Die Kosten für das jeweilige Objekt stehen erst nach der gesamten Abrechnungsperiode fest und werden dann zeitanteilig auf die ausgezogenen Mieter umgelegt.

Daher kann auch Ihnen, als ausgezogener Mieter, die Nebenkostenabrechnung erst innerhalb des Folgejahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zugehen.

Barkaution

Ihre Barkaution wird von uns nach den gesetzlichen Vorgaben bei der Deutsche Kreditbank AG (DKB AG) angelegt. Hierfür wird für jeden Mieter ein Kautionskonto auf den Namen des Mieters angelegt. Nach Eingang Ihrer Kaution auf dem Kautionskonto erhalten Sie eine Einzahlungsbestätigung.

Weitere wichtige Informationen zu den Themen:

  • Sicherheit
  • Getrennte Anlage vom Vermögen des Vermieters
  • Schnelle Abwicklung
  • Verzinsung
  • Steuerbescheinigung

können Sie dem beiliegenden Informationslink der DKB AG entnehmen.

Gesund wohnen durch richtiges Lüften

Neubauten bzw. sanierte Gebäude sind heute “dichter” als früher. Gummidichtungen in Fenstern wie Türen und effektiver Wärmeschutz verhindern eine unfreiwillige Lüftung. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat zu diesem Thema eine ausführliche und sehr verständliche Broschüre erarbeitet.

Sie zeigt auf, wie Sie mit einem richtigen Lüftungs- und Heizverhalten sowie der Stellung der Möbel:

  • eine hohe Luftqualität erreichen,
  • Schimmelpilzbefall vermeiden,
  • ein gesundes Wohnklima schaffen,
  • die Bausubstanz erhalten
  • und Heizkosten sparen.

Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die Broschüre. Es lohnt sich!

Lastschrifteinzugsverfahren

Wir freuen uns, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren (LEV) teilnehmen möchten. Dies erleichtert Ihnen und uns die Zahlung Ihrer Miete.
Schicken Sie uns einfach eine E-Mail und wir schicken Ihnen das passende Formular zu. Sie können dieses Formular auch zur Aufgabe bei Änderungen Ihrer Bankdaten nutzen.

Bitte beachten Sie, dass wir und die ausführende Bank einige Werktage benötigen, bis der LEV wirksam wird. Deshalb werden wir den LEV nur für den Einzug Ihrer nächsten Miete nutzen, wenn das Formular rechtzeitig 5 Werktage vor Monatsende bei uns eingegangen ist.

Der Einzug Ihrer Miete mittels Lastschriftverfahren ist lediglich zum Monatsanfang möglich.

Notfalltelefonnummern

In der Regel befinden sich auf Aushängen in den Eingangsbereichen der Treppenhäuser der von uns betreuten Objekte verschiedene Notfalltelefonnummern.

Bitte nutzen Sie diese Telefonnummern nur in Notfällen und außerhalb unserer Bürozeiten.
Helfen Sie uns gern, unseren Service für Sie zu verbessern. Teilen Sie uns dazu per E-Mail mit, wo Sie keinen Treppenhausaushang vorfinden konnten.

Sind die Kosten für Sperrmüll umlagefähig?

Mit dieser Frage hat sich in den Jahren 2009 und 2010 der Bundesgerichtshof beschäftigt. Mit seinem Urteil vom 13.01.2010 (VIII 137/09) bejaht das Gericht diese Frage. Eine Umlage der Sperrmüllkosten kann der Vermieter auch vornehmen, wenn die Abfuhr nicht jährlich erfolgt. Unerheblich ist ferner, ob Mieter bzw. Dritte widerrechtlich in den Gemeinschaftsflächen (Treppenhäuser, Kellergänge, Dachböden) Sperrmüll abgelagert haben.

Helfen Sie uns daher in Ihrem eigenen Interesse, Sperrmüllabfuhren zu reduzieren. Nutzen Sie für ausrangierte Möbel die Möglichkeiten einer Abholung durch die städtischen Entsorgungsbetriebe oder der Recyclinghöfe.

Tierhaltung

Die Tierhaltung in einer gemieteten Wohnung ist in der Regel im Mietvertrag geregelt und erst nach Genehmigung durch die Verwaltung möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu im Einzelfall an.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nicht automatisch eine Genehmigung nach sich zieht. Es wird jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen, die ggf. auch widerruflich ist.

Informationen zur Ermittlung des Wasserverbrauchs

Aus messtechnischen Gründen ist es möglich, dass es zu Differenzen zwischen dem Hauptwasserzählerstand und der Summe der Wohnungs-/Nebenzählerstände kommen kann.

Besonders die zeitliche Verschiebung der Ablesetermine zwischen dem Haupt- und der Nebenwasserzähler kann eine wesentliche Ursache für diese Abweichung sein. Außerdem führen Abwesenheit von Mietern oder Geräteausfälle zu Verbrauchsschätzungen.

Die Ergebnisse der Wohnungswasserzähler stellen lediglich eine Verteilung im Verhältnis der Verbräuche der einzelnen Wohnungsmieter zu einander dar und zeigen nicht den tatsächlichen Wasserverbrauch an. Denn Schleichmengen, deren Durchflussleistungen unter 10 Litern pro Stunde betragen, werden durch die Wohnungswasserzähler nicht erfasst. Zu diesen Schleichmengen zählen tropfende Wasserhähne, der letzte Teil einer Füllung von Spülkästen, Beginn und Ende einer Zapfung bzw. die Abnahme anderer Kleinstverbräuche. Erst durch die Summe der Kleinstabnahmen und der messbaren Mengen der verschiedenen Verbraucher im Leitungsnetz wird die Wassermenge durch den Hauptwasserzähler exakt ermittelt. Abweichungen zwischen Hauptzählerstand und der Summe der Nebenzählerstände von über 20 % sind deshalb durchaus möglich.

Im Abrechnungsverfahren werden daher Gesamt-Wasserkosten, wie folgt, umgelegt: Die Summe der Gesamt-Wasserkosten des Objektes wird durch die insgesamt abgelesenen Verbrauchswerte (m³) der Wohnungs-/Nebenwasserzähler geteilt. Der dabei ermittelte Arbeitspreis (€/m³) wird mit den abgelesenen Werten pro Wohneinheit/Gewerbeeinheit multipliziert. Das Verfahren stellt somit sicher, dass die Gesamtkosten anteilig umgelegt werden und keine Restmengen verbleiben.

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Abrechnung haben, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Kündigung und Auszug

Was ist ein Kautionseinbehalt?

Kautionseinbehalte werden von uns in zwei Fällen vorgenommen.

Zum einen prüfen wir, ob in den noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen mit einer Nachzahlung zu rechnen ist und kalkulieren einen entsprechenden Einbehalt für diese Nebenkostenabrechnungen.

Nach Erstellung der für Sie letzten Abrechnung wird dieser Kautionseinbehalt mit dem Abrechnungsergebnis verrechnet und ein mögliches Guthaben wird Ihnen ausgezahlt.

Zum anderen gibt es noch den Kautionseinbehalt für noch offene Mietforderungen und Verpflichtungen, die aus dem Wohnungsabnahmetermin bzw. der Mietzeit hervorgehen und trotz Nachfrist zur Mängelbeseitigung nicht beseitigt wurden.

Sie sind ein ehemaliger Mieter und möchten zeitnah Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten?

Leider ist es uns nicht möglich, für einzelne Mietparteien, die innerhalb eines Jahres ausgezogen sind, eine zeitnahe separate Abrechnung zu erstellen, da die Kosten für das jeweilige Grundstück erst nach der gesamten Abrechnungsperiode feststehen und somit erst dann die Nebenkosten zeitanteilig auf alle Mieter, auch die bereits ausgezogenen, umgelegt werden können.

Auch für Sie als ausgezogener Mieter kann Ihnen die Nebenkostenabrechnung daher erst innerhalb des Folgejahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zugehen.

Formelle Voraussetzungen für eine Wohnungskündigung

Zum Schutze des Mieters hat die Gesetzgebung die Kündigung von Wohraummietverhältnissen an enge formelle Voraussetzungen geknüpft.

Daher müssen Kündigungen immer von allen Mietvertragspartnern unterzeichnet werden und uns auf dem Postwege zugesandt werden. Eine Kündigung vorab per E-Mail bzw. Fax zu schicken, ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung leider weder rechtswirksam noch fristwahrend.

Bitte denken Sie auch an die Kündigung Ihres Stellplatzes oder separater Lagerräume, da für diese in der Regel ein separater Mietvertrag mit Ihnen abgeschlossen wurde.

Vorzeitiger Auszugswunsch

Sollten Sie den Wunsch haben, für Ihre gekündigte Wohnung vorzeitig einen Nachmieter zu finden, so haben wir hier einige wichtige Hinweise zu diesem Thema zusammengefasst:

Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach langjähriger gefestigter Rechtsprechung kein Anspruch auf die Abkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten bzw. Verkürzung der Mietzeit bei noch laufendem Kündigungsausschluss, sei es durch Stellung von Nachmietern oder in anderer Form, gibt. (LG Hamburg FFW 1975,390, LG Flensburg WuM 1976,161, LG Mannheim Justiz 1977,421, LG Berlin WuM 1979,77 etc.)

Grundsätzlich haben wir jedoch Verständnis für Ihren Wunsch und wollen eine ggfs. entstehende doppelte Mietbelastung so kurz wie möglich halten. Damit wir gemeinsam schnellstmöglich einen Nachmieter finden, aber auch eine qualifizierte Neuvermietung durchführen können, bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

  • Zunächst benötigen wir von Ihnen eine rechtswirksame Kündigung, die Sie in jedem Fall von uns auch schriftlich bestätigt bekommen. Diese muss das Schriftformerfordernis von § 568 BGB erfüllen. Sie muss also im Original von allen Mietvertragsparteien unterschrieben, oder andernfalls mit beiliegender Originalvollmacht für die vertretenden Mieter, bei uns eingehen.
  • Weiterhin ist eine Vorabnahme der Wohnung durch unsere Immobilienverwaltung notwendig, damit die neuen Mietkonditionen für die Wohnung und ggfs. notwendige Modernisierungsmaßnahmen festgelegt werden können. Aus diesem Grund ist eine Neuvermietung mit einem Mietbeginn innerhalb der ersten vier Wochen nach Eingang der Kündigung nicht möglich.
  • Fordern Sie von unserer Vermietungsabteilung (oder über unsere Homepage) ein Vermietungsexposé mit den neuen Mietkonditionen ab. Dann gibt es später keine Absagen von Nachmieter, weil diesen die neuen Konditionen, bspw. eine Staffelmiete unbekannt waren.
  • Letzten Endes benötigen wir Ihre aktive Unterstützung bei der Durchführung von Besichtigungsterminen mit Mietinteressenten.

Wenn ein Mietinteressent vorhanden ist und seine vollständige Mieterselbstauskunft inkl. aller Anlagen eingereicht hat, gibt es noch folgendes zu berücksichtigen:

  • Um die Unterlagen des Mietinteressenten zu prüfen, die Mietverträge zu erstellen und vom Mietinteressenten die Unterschriften einzuholen sowie eine qualifizierte Übergabe der Wohnung vorzubereiten benötigen wir etwas Zeit. Aus diesem Grund ist eine Neuvermietung mit Mietbeginn innerhalb zwei Wochen nach Zusage nicht möglich.
  • Wir benötigen eine schriftliche Zustimmung zur vorzeitigen Neuvermietung, welche aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts von allen Mietvertragsparteien persönlich bei uns im Büro unterzeichnet werden muss.
  • Die vorzeitige Neuvermietung bleibt – trotz Zusage des Nachmieters – unverbindlich, bis dieser den Mietervertrag unterschrieben hat. Das Risiko, dass der Nachmieter noch kurzfristig absagt und Sie bis zum Vertragsende die Miete zahlen müssen, können wir Ihnen leider nicht auf Kosten des Vermieters abnehmen.

Die Rolle des Vorbesichtigungs-/Vorabnahmetermins

Dieser Termin wird in der Regel von einem kaufmännischen Mitarbeiter der Verwaltung bzw. einem beauftragten Hausmeister durchgeführt und dient der Bestandsaufnahme der Wohnung. Für Sie als Mieter hat dieses Treffen den Vorteil, dass Sie frühzeitig seitens des Vermieters mögliche Verpflichtungen aufgegeben bekommen, die mit Ihrem Auszug verbunden seien können (z. B. Schönheitsreparaturen).

Für den Vermieter dient dieser Termin des Weiteren zur ersten Einschätzung des Wohnungszustands, ob die Wohnung in diesem Zustand neuvermietet werden kann oder ob eine Wohnungs-modernisierung erforderlich ist.
Für beiden Seiten ist es daher sinnvoll diesen Termin in den ersten vier Wochen nach Eingang der Kündigung vorzunehmen.

Auszahlung der Kaution

In der Regel werden die Kautionen innerhalb von 12 Wochen nach Vertragsende abgerechnet . In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass die Kaution erst innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten abgerechnet wird.

Neben der Auszahlung des Guthabens erhalten Sie von uns ein separates Schreiben, in dem Sie die Kautionsabrechnung nachvollziehen können.

Für eine reibungslose Kautionsauszahlung benötigen wir Ihre aktuelle Bankverbindung. Es ist daher vorteilhaft uns diese bereits mit Ihrem Kündigungsschreiben aufzugeben.

Wohin mit dem Sperrmüll

Sperrmüll ist kein Hausmüll und darf daher nicht in den Restmülltonnen der Objekte entsorgt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit Sperrmüll kostenfrei oder kostengünstig in den Recyclinghöfen der kommunalen Entsorgungsbetriebe abgeben zu können. Ferner bieten die Entsorgungsbetriebe in der Regel kostengünstige Sperrmüllabholungen an. Detaillierte Informationen finden Sie in der Regel auf den Internetseiten des jeweiligen Entsorgungsbetriebs.

Zum Sperrmüll gehören z.B.:

  • sperrige Abfälle
  • Möbelstücke
  • leere Kisten
  • große, feste, leere Kartons
  • Kühlschränke
  • große Elektrogeräte
  • Hausrat, der nicht in die Müllgefäße passt

Dies ist kein Sperrmüll:

  • Abfälle aus Gewerbe und Industrie
  • alles, was in die Müllgefäße passt (z.B. kleingeschnittene Teppiche oder Auslegeware)
  • Gartenabfälle (auch größere Äste)
  • Bauabfälle (auch Gartenlauben)
  • mit Abfällen gefüllte Säcke, Kisten und Kartons sowie Problemstoffe

Weitere Informationen zum Thema Sperrmüll am Beispiel von Hamburg finden Sie unter:
https://www.srhh.de/srhh/opencms/privatkunden/sperrmuell/

Link zur Abfall Info der Stadt Buxtehude
Link zur Abfall Info der Hansestadt Stade